Empfehlungen der Arbeitsgruppe «Informationspraxis Jugendanwaltschaft – Schule»

15.07.2010 - Medienmitteilung

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Im Nachgang zu den Gewaltvorfällen in München wurde von der Direktion der Justiz und des Innern und der Bildungsdirektion des Kantons Zürich eine gemischte Arbeitsgruppe eingesetzt. Ihr Auftrag war es, eine gemeinsame Informationspraxis zwischen den Jugendanwaltschaften und den Schulen zu erarbeiten. In Zukunft werden die Jugendanwaltschaften die Schulen regelmässig dann informieren, wenn gegen einen Jugendlichen ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen Leib und Leben (Körperverletzung, Angriff etc.) eröffnet wird. Nicht informiert wird bei Tätlichkeiten, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben.

Im Juli 2009 absolvierte eine Klasse der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht eine Projektwoche in München. Drei jugendliche Schüler sind mittlerweile angeklagt, u.a. einen 46-jährigen Mann auf offener Strasse zusammengeschlagen zu haben. Die drei Jugendlichen sitzen seither in München in Untersuchungshaft.

Gegen alle drei mutmasslichen Täter hatte die Jugendanwaltschaft See/Oberland bereits vorher Strafverfahren geführt. Die Ereignisse in München bewirkten eine öffentliche Diskussion über die Informationspraxis der Jugendanwaltschaften gegenüber den Schulen und führten zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch die Direktion der Justiz und des Innern und die Bildungsdirektion.

Meldung von Verbrechen und Vergehen gegen Leib und Leben

Die Arbeitsgruppe «Informationspraxis» unter Leitung des Leitenden Jugendstaatsanwaltes Marcel Riesen-Kupper hat ihre Arbeit abgeschlossen. Mit Blick auf die Aufgabenerfüllung der Jugendanwaltschaften und der Schulen empfiehlt die Arbeitsgruppe eine Verstärkung des Informationsflusses von den Jugendanwaltschaften an die Schulen. Die Direktion der Justiz und des Innern und die Bildungsdirektion begrüssen die Stossrichtung dieser Empfehlung. Die Jugendstaatsanwaltschaft erlässt deshalb eine entsprechende Weisung, welche die Voraussetzungen für die Information der Schulorgane regelt. Danach soll eine Information insbesondere bei Verbrechen und Vergehen gegen Leib und Leben (Körperverletzung, Angriff, Raufhandel etc.) und gegen die sexuelle Integrität erfolgen. Nicht informiert wird über Tätlichkeiten, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben. Die Information geht an die Schulleitung, im Volksschulbereich auch an das Schulpflegepräsidium.

Praxistaugliche Lösung

Nebst dem Leitenden Jugendstaatsanwalt gehörten der Arbeitsgruppe «Informationspraxis» eine Vertreterin der Bildungsdirektion (Cornelia Lüthy, Stv. Generalsekretärin), verschiedene Vertreter der Schule (Max Heberlein, Präsident der Schulpflege Küsnacht; Peter Gerber, Präsident des Verbands der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich; Paul Lehmann, Präsident der Schulsynode; Peter Stalder, Rektor der Kantonsschule Zürich Hottingen) sowie Mitarbeiter der Jugendanwaltschaften (Patrik Killer, Leitender Jugendanwalt) und der Jugendstaatsanwaltschaft (Sabine Winkler Volz, Jugendanwältin; Philipp Müller, juristischer Sekretär sowie Carmine Delli Gatti, Fachleiter Sozialarbeit) an.

Die Verstärkung des Informationsflusses zwischen den Jugendanwaltschaften und den Schulen dient den Informationsbedürfnissen der Schulen, trägt dem Datenschutz Rechnung und trägt zur Bekämpfung der Jugendgewalt bei.

 

(Medienmitteilung der Jugendstaatsanwaltschaft)

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