Jugendstrafrechtspflege
Was wir tun
Die Jugendstrafrechtspflege untersteht der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich. Zu den Behörden der Jugendstrafrechtspflege gehören die Oberjugendanwaltschaft und fünf Jugendanwaltschaften. Die Jugend-
anwaltschaften untersuchen und beurteilen die Straftaten der Minderjährigen (10- bis 18-Jährige) sowie die Straftaten nach Vollendung des 18. Altersjahrs, wenn bereits eine jugendstrafrechtliche Untersuchung anhängig ist.
Gleichzeitig vollziehen sie die jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahmen und Strafen.

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