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Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden
Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden der Jugendstrafrechtspflege im Kanton Zürich sind die fünf Jugendanwaltschaften, die Abteilung Übertretungen sowie die Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürichs.
Die Jugendstrafrechtspflege untersteht der Direktion der Justiz und des Innern.
Weitere Jugendstrafbehörden sind die Jugendgerichte, die Zwangsmassnahmengerichte, das Obergericht, das Bundesgericht und das Bundesstrafgericht.
Stelle für Mediation im Jugendstrafverfahren
Im Kanton Zürich besteht seit der Eröffnung der Fachstelle kon§ens Strafmediation Kanton Zürich im Jahre 2002 die Möglichkeit, gewisse Straftaten einer Mediation zuzuführen. Die Fachstelle kon§ens war bis Ende 2010 sowohl für die Mediation im Erwachsenen- als auch im Jugendstrafverfahren zuständig. Mit der Einführung der eidgenössischen Strafprozessordnung auf den 1. Januar 2011 ist die gesetzliche Grundlage für eine Mediation im Erwachsenenstrafverfahren dahin gefallen. Aus diesem Grund lautet der Name der zuständigen Stelle neu „Stelle für Mediation im Jugendstrafverfahren“.
