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Rechtliche Grundlagen
Straftatbestände
Fast alle Straftatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB) und der anderen Gesetze gelten sowohl für Erwachsene als auch für Minderjährige von 10 bis 18 Jahren (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung, Raub, Handel mit Drogen, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch etc.).
Sanktionen
Die Strafandrohungen für Erwachsene gelten in der Regel nicht für Minderjährige (Ausnahme: Übergangstäter). Für Minderjährige stellt das Jugendstrafgesetz (JStG) besondere Sanktionen zur Verfügung.
Jugendstrafverfahren
Die Regeln für das Jugendstrafverfahren finden sich vorab in der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (JStPO) sowie in der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO). Daneben findet auf der Ebene kantonalen Rechts auch das Gesetz über die Anpassung der kantonalen Behördenorganisation und des kantonalen Prozessrechts in Zivil- und Strafsachen an die neuen Prozessgesetze des Bundes (GOG) sowie die Verordnung über die Jugendstrafrechtspflege (JStV) Anwendung. Das zürcherische Jugendstrafverfahren verwirklicht auch die Vorgaben der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
