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Strafen
Das Jugendstrafgesetz umfasst vier Arten von Strafen:
- Verweis (förmliche Missbilligung; kann mit Probezeit und Weisungen verbunden werden)
- persönliche Leistung (persönliches und unentgeltliches Erbringen einer Leistung zu Gunsten sozialer Einrichtungen oder von Betrieben im öffentlichen Interesse, von hilfsbedürftigen Personen oder des Geschädigten, sofern er zustimmt; kann auch in der Verpflichtung zu einem Kursbesuch bestehen)
- Busse (ganzer oder teilweiser Vollzugsaufschaub ist möglich, verbunden mit einer Probezeit und Begleitung durch einen Sozialarbeiter der Jugendanwaltschaft)
- Freiheitsentzug (ganzer oder teilweiser Vollzugsaufschaub ist möglich, verbunden mit einer Probezeit und Begleitung durch einen Sozialarbeiter der Jugendanwaltschaft)
